Gasfedern bestehen vorwiegend aus Metall und können der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden. Gasfedern müssen vorher drucklos sein. Öl muß gegebenfalls abgelassen und separat entsorgt werden. Bei der Entsorgung von Bansbach-Gasdruckfedern bitten wir Sie stets zu beachten, daß diese unter hohem Druck stehen. Im Falle der Entsorgung müssen nachstehende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:
1. Abklären, welcher Bauart vorliegende Gasfeder zugehörig ist. 1. normale Gadruckfeder 
2. normale Gasdruckfeder mit Trennkolben 
3. starr blockierbare Gasfeder (Bauart K) 
4. federnd blockierbare Gasfeder (Bauart B) 
5. starr blockierbare Gasfeder (Bauart P) 
6. starr blockierbare Gasfeder (Bauart T) 
7. Gaszugfeder (Baureihe (8/19) 
8. Gaszugfeder mit Enddämpfung 
9. Gaszugfeder 
Bei nicht eindeutiger Zuordnungsmöglichkeit zurückfragen! 2. Ausgefahrene Gasfeder am Punkt X1 langsam anbohren bzw. ansägen (Bohrer Durchmesser 2-3 mm). Bedingt durch den hohen Innendruck können Späne und Öl wegspritzen. Zum Schutz der Person geeignete Maßnahmen treffen (Augen- und Gesichtsschutz, Abdeckung des Bohrlochs bzw. der Sägestelle). 3. Soweit gekennzeichnet, Punkt X2 ebenfalls anbohren wie Punkt 2. 4. Im Bereich der verlängerten Geräteachse darf keine Person stehen. Die Kolbenstange darf somit beim Druckablassen nicht auf Personen zeigen. Enden nicht abtrennen. Keinenfalls eine Drehbank benützen! 5. Durch leichtes Bewegen der Kolbenstange wird festgestellt, ob der Zylinder drucklos ist. 6. Bei Bedarf kann jetzt der Zylinder durchgesägt werden. 7. - Altöl nach örtlicher Vorschrift entsorgen.
- Nicht ins Erdreich oder Gewässer schütten.
- Entleerte Gasfeder mit Eisenschrott entsorgen.
Sollte dieser Vorschrift nicht entsprochen werden können, empfehlen wir - nach Rücksprache - die frachtfreie Rücksendung an das Lieferwerk. Entsorgung erfolgt zum Selbstkostenpreis. Entsorgungskosten gegebenfalls anfragen. |